Freitag, 27. Februar 2015

Einwendungsfrist zur Natura 2000-Verordnung wird verlängert

Bad Heilbrunn: Gute Nachricht für Grundstückseigentümer, deren Flächen im europaweiten Schutzgebietsnetz Natura 2000 liegen: Die Frist für Einwendungen wird aufgrund des hohen Interesses der Bevölkerung um zwei Monate verlängert. Dies entspricht auch dem Wunsch der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

Natura 2000 ist ein europaweites Netz aus Vogelschutz- und FFH-Gebieten (Fauna Flora Habitat). Die EU-Staaten sind verpflichtet, geeignete Gebiete zu melden und rechtsverbindlich festzulegen. Die Meldung der Gebiete erfolgte bereits bis zum Jahr 2004. Nun gilt es, die EU-Vorgaben vollständig zu erfüllen und die bayerischen FFH-Gebiete im Maßstab 1 : 5.000 abzugrenzen sowie die Erhaltungsziele rechtsverbindlich darzustellen. Andernfalls drohen erhebliche Strafzahlungen an die Europäische Union.

Der Entwurf der Verordnung ist auf http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung einsehbar. „Bisher galt, dass Betroffene bis zum 1. März diesen Jahres mögliche Einwendungen bei der höheren Naturschutzbehörde melden können“, erklärte Martin Bachhuber.

„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Frist nun um zwei Monate bis zum 1. Mai verlängern wird. Damit haben die Grundstückseigentümer ausreichend Zeit, zu prüfen, wie sich die Grenze der FFH-Gebiete im Flurkartenmaßstab darstellt.“ Die verfeinerten Grenzen basieren auf der bekannten Meldegrenze der Gebiete und wurden allenfalls minimal angeglichen, um Anpassungen an Flur- oder Nutzungsgrenzen oder topographischen Strukturen zu erreichen. Ausweisungen neuer FFH-Gebiete oder Erweiterungen der bestehenden Gebiete wurden nicht vorgenommen. An Rändern gelegene Einzelflächen wurden zur Gebietsabrundung nur mit schriftlicher Zustimmung der Flächeneigentümer aufgenommen. Die Umweltverwaltung stellt den Verordnungsentwurf mit einem Informationsangebot online bereit. „Mögliche Einwendungen können bereits seit dem 9. Januar formuliert und an die jeweilige höhere Naturschutzbehörde an der Bezirksregierung gerichtet werden.“ Die Kontaktadressen sind auf der gleichen Internetseite ersichtlich, auf der der Entwurf der Verordnung veröffentlicht ist.


„Der Schutz von besonders wertvollen Lebensräumen für Tiere und Natur ist eine große und wichtige Aufgabe, der Bayern gerne nachkommt, so Bachhuber. „Allerdings müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger genug Zeit haben, sich dazu zu äußern. Genau diese Möglichkeit haben wir nun geschaffen.“

S-7 Verlängerung von Wolfratshausen nach Geretsried muss nun kommen

Michael Müller, CSU und Bürgermeister von Geretsried sagt: "Der 18. März wirft seine Schatten voraus. Dann wird ein Runder Tisch mit Innenminister Hermann, Bahn, Landkreis und den Städten Wolfratshausen und Geretsried stattfinden. Wir dürfen gespannt sein welcher Vorschlag seitens des Innenministeriums kommen wird. Wichtig wird sein, dass wir in der Region nun an einem Strang ziehen. Zwischen Rosenheim und Kempten hätten wir die Potenz für ein großes und gegenüber München eigenständiges Wirtschaftszentrum mit enormen Zukunftspotential. Das sollten wir jetzt nicht verspielen ..."

Dem ist nichts hinzuzufügen. Die S-7 Verlängerung muss nun endlich kommen!

Freitag, 19. Dezember 2014

Nutzen für Europa durch TTIP?

Laut einer angeblich unabhängigen Studie (deren Quelle ich nicht kenne, meine Information kommt ebenfalls aus einem quellenlosen Medienbericht) über die Folgen des Freihandelsabkommens TTIP kommt zu dem Ergebnis, dass TTIP für Europa verheerende Folgen haben wird:
  • 583.000 Arbeitsplätze werden bis 2025 in der EU verlorengehen,
  • die Exporte werden schrumpfen, 
  • ebenso das Bruttoinlandsprodukt. 
  • Dafür sinken Löhne und Steuereinnahmen. 
  • In den USA werden all diese Kennzahlen dagegen steigen.
Diese Prognose muss von der EU Kommission und der Bundesregierung ernst genommen und überprüft werden. Denn diese, geschilderten Folgen, müssen sicher ausgeschlossen werden.

Ebenso darf die kommunale Daseinsvorsorge in ihrer heutigen Form durch TTIP nicht tangiert werden.

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Ilse Aigner zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer

Es ist sehr zu befürworten, was Ilse Aigner zum heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sagt:

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner mahnt für die Neuregelung der Erbschaftsteuer eine aufkommensneutrale Lösung an.

Aigner: „Wir brauchen eine verfassungskonforme Regelung. Wir müssen jedoch in der aktuellen konjunkturellen Lage darauf achten, dass Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden.“ Oberstes Ziel müsse es sein, dass Unternehmen beim Übergang auf die nächste Generation erhalten bleiben. Aigner: „Wir können nicht auf der einen Seite Existenzgründungen fördern, aber auf der anderen Seite bestehende Unternehmen in ihrer Existenz gefährden“, so die Ministerin: „Deshalb müssen die Steuersätze runter.“ Die Ministerin zeigt sich erleichtert darüber, dass das Betriebsvermögen kleinerer und mittlerer Unternehmen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschont bleiben. Aigner: „Das ist ein wichtiges Signal“.

In Bayern stehen nach Angaben der Wirtschaftsministerin in den nächsten fünf Jahren 24.000 Betriebe mit über 350.000 Arbeitsplätzen zur Übergabe an. „Diese Zahlen veranschaulichen die Dimension“, so Aigner. „Ich werde mich weiter für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer einsetzen, damit wir unsere Wirtschaft im Freistaat unterstützen können.“ Bayern werde dann die Erbschaftsteuer in einem ersten Schritt halbieren.

Montag, 8. Dezember 2014

Freihandelsabkommen: Antrag zur Wahrung der Kommunalen Organisationsautonomie

Die CSU Gemeinde Münsing hat heute bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag bezüglich der aktuell in Diskussion befindlichen Freihandelsabkommen eingereicht.

Wir verfolgen mit dem Antrag das Ziel, dass die kommunale Organisationsautonomie - auch mit Freihandelsabkommen - weiterhin uneingeschränkt gewahrt bleibt. Eine Ablehnung der Freihandelsabkommen ist mit unserem Antrag nicht verbunden.

Link zum Antragstext:
https://www.scribd.com/doc/249507778/2014-11-08-CSU-Mu-nsing-Antrag-Freihandelsabkommen-GR