Mittwoch, 17. Dezember 2014

Ilse Aigner zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer

Es ist sehr zu befürworten, was Ilse Aigner zum heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sagt:

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner mahnt für die Neuregelung der Erbschaftsteuer eine aufkommensneutrale Lösung an.

Aigner: „Wir brauchen eine verfassungskonforme Regelung. Wir müssen jedoch in der aktuellen konjunkturellen Lage darauf achten, dass Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden.“ Oberstes Ziel müsse es sein, dass Unternehmen beim Übergang auf die nächste Generation erhalten bleiben. Aigner: „Wir können nicht auf der einen Seite Existenzgründungen fördern, aber auf der anderen Seite bestehende Unternehmen in ihrer Existenz gefährden“, so die Ministerin: „Deshalb müssen die Steuersätze runter.“ Die Ministerin zeigt sich erleichtert darüber, dass das Betriebsvermögen kleinerer und mittlerer Unternehmen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschont bleiben. Aigner: „Das ist ein wichtiges Signal“.

In Bayern stehen nach Angaben der Wirtschaftsministerin in den nächsten fünf Jahren 24.000 Betriebe mit über 350.000 Arbeitsplätzen zur Übergabe an. „Diese Zahlen veranschaulichen die Dimension“, so Aigner. „Ich werde mich weiter für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer einsetzen, damit wir unsere Wirtschaft im Freistaat unterstützen können.“ Bayern werde dann die Erbschaftsteuer in einem ersten Schritt halbieren.