Freitag, 23. Oktober 2015

Es ist gut, dass nun Transitzonen kommen, damit wird eine zentrale bayerische Forderung umgesetzt.

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zur Umsetzung der europäischen Asylverfahrensrichtlinie verständigt. Die Richtlinie ermöglicht ein beschleunigtes Asylverfahren an der Landgrenze. Von dieser Möglichkeit möchte die Bundesregierung insbesondere bei Ausländern Gebrauch machen, deren Asylantrag höchstwahrscheinlich als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgelehnt werden wird, wie insbesondere Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten.