Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Handwerk, Handel, Produktion und Dienstleistung,
stellen Sie sich vor, Sie sind Geschäftsführer und kümmern sich nicht um Schulung und Pflichtenverteilung zu Sicherheitsvorschriften. Dann können Sie als „Allzuständiger“ und „Gesamtverantwortlicher“ nach einem Unfall zivil- und strafrechtlich haften, denn es sind – so die Gerichte – die „organisatorischen Voraussetzungen dafür zu treffen, dass den grundlegenden Vorschriften entsprochen wird“ („Organisationsverschulden“ und „Unterweisungsversäumnis“). Mit anschaulichen Beispielen aus Praxis und Rechtsprechung werden die Aspekte Geschäftsführerhaftung, Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung zusammengefasst.
Der Vortrag beleuchtet Maßnahmen, wie die Betriebs- und Unternehmensorganisation rechtssicher gestaltet werden kann.
Die Veranstaltung findet in Kooperation zwischen dem CSU-Ortsverband der Gemeinde Münsing und der Mittelstandsunion Bad Tölz-Wolfratshausen statt.
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